BoekUwBuitenhuis.nl - Vakantiecentrum 't Schuttenbelt
Ferienanlage 't Schuttenbelt

Allgemeine Mietbedingungen

Stornierungsbedingungen

Sollten Sie den vereinbarten Mietvertrag aus irgendeinem Grund stornieren und von der Rücktrittsversicherung ausdrücklich keinen Gebrauch machen, sind Sie verpflichtet, dem Vermieter eine Entschädigung zu zahlen. Diese Entschädigung beträgt:

         
  • Bei Stornierungen mehr als drei Monate vor dem Anreisedatum: 25 % des vereinbarten Preises;
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  • Bei Stornierungen innerhalb von drei Monaten vor dem Anreisedatum: 50 % des vereinbarten Preises;
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  • Bei Stornierungen innerhalb eines Monats vor dem Anreisedatum: 90 % des vereinbarten Preises;
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  • Bei Stornierungen innerhalb einer Woche vor dem Anreisedatum: 100 % des vereinbarten Preises.

Die Entschädigung wird nach Abzug der Buchungskosten und der Rücktrittsversicherung anteilig zurückerstattet, wenn die Unterkunft für denselben Zeitraum oder einen Teil desselben Zeitraums von einem Dritten auf Empfehlung des Mieters und mit schriftlicher Zustimmung von Boekuwbuitenhuis gebucht und bezahlt wird.

 
 
Ferienhaus Ferienanlage 't Schuttenbelt
 

Allgemeine Mietbedingungen Rechten und Pflichten des Vermieters

1. Der Vermieter ist erst nach Erhalt der Anzahlung an den Mietvertrag gebunden.
2. Der Vermieter ist verpflichtet, die gemieteten Räume zum vereinbarten Zeitpunkt und in einem sauberen und ordnungsgemäßen Zustand an den Mieter zu übergeben.
3. Der Vermieter kann zu jedem angemessenen Zeitpunkt eine Besichtigung der gemieteten Räumlichkeiten verlangen.

Rechte und Pflichten des Mieters
4. Der Mieter darf weder Dritten die Nutzung der gemieteten Räumlichkeiten gestatten noch mehr Personen in der Unterkunft übernachten lassen, als zum Zeitpunkt der Buchung vereinbart, es sei denn, es liegt eine schriftliche Genehmigung des Vermieters vor.
5. Der Mieter wird die gemieteten Räumlichkeiten verantwortungsvoll nutzen und sauber halten, und ist verpflichtet, die durch seine Hand oder durch Fahrlässigkeit entstandenen Schäden an den gemieteten Räumlichkeiten, den Textilien, den Haushaltswaren oder sonstigen Gegenständen unverzüglich zu erstatten. Das Gleiche gilt, wenn in den gemieteten Räumen, unter den Textilien oder unter den Haushaltswaren etwas verloren geht. Der Mieter ist verpflichtet, die bei der Buchung vereinbarten Reinigungskosten zu zahlen und die gemieteten Räumlichkeiten nach dem Mietzeitraum in einem sauberen und ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben (kein schmutziges Geschirr herumstehen lassen, Küche und Kühlschrank reinigen, Müllsäcke in den Container werfen). Wenn die Unterkunft nicht in einwandfreiem Zustand übergeben wird, können zusätzliche Reinigungskosten in Rechnung gestellt werden.
6. Haustiere sind nur erlaubt, wenn dies in der Buchung vereinbart wurde. Ist dies nicht der Fall, kann die Unterbringung der Haustiere abgelehnt werden oder Ihnen wird eine andere Ferienunterkunft zugewiesen.
7. Rauchen in diesen Häusern ist nicht gestattet. Wenn festgestellt wird, dass der Mieter geraucht hat, werden zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt.
8. Der Mieter darf die gemieteten Räume nur als Urlaubsdomizil nutzen und darf von dort aus nicht arbeiten.
9. Es ist nicht gestattet, in den gemieteten Räumen andere als die vom Vermieter bereitgestellten Geräte zum Kochen oder Reinigen zu verwenden.
10. Der Mieter darf nicht ohne Bettwäsche auf den Betten schlafen.
11. Der Mieter darf die anderen Gäste im Park nicht durch laute Musik oder Geräusche stören.
12. Jugendgruppen dürfen nicht in den Ferienhäusern übernachten. Die Ferienanlage 't Schuttenbelt behält sich das Recht vor, Jugendgruppen abzulehnen oder Jugendgruppen nach einer Störung aus der Unterkunft zu entfernen.
13. Der Mieter darf seine Fahrzeuge nur auf den zugewiesenen Stellplätzen parken. Das Parken in Gärten und auf Wiesen ist nicht gestattet.
14. Der Mieter muss dem Vermieter mitteilen, wenn er am Anreisetag zu einem späteren Zeitpunkt an dem gemieteten Objekt ankommt. Die Mitteilung muss spätestens zum Beginn des Mietzeitraums (spätestens um 17:30 Uhr) schriftlich oder telefonisch erfolgen.
15. Darüber hinaus gelten die spezifischen Bestimmungen der Parkordnung.

Allgemeines
16. Es wird davon ausgegangen, dass der Mieter die gemieteten Räumlichkeiten und das darin enthaltene Inventar gemäß der in den gemieteten Räumlichkeiten enthaltenen Inventarliste ohne Schaden angenommen hat, es sei denn, der Mieter hat dem Vermieter innerhalb von 2 Stunden nach Ankunft in den gemieteten Räumlichkeiten einen Mangel gemeldet. Wenn der Mieter nicht für den Mangel verantwortlich ist, wird der Vermieter versuchen, den Mangel, sofern dies vernünftigerweise erwartet werden kann, innerhalb von 2 Arbeitstagen nach dem Zeitpunkt der Meldung zu beheben. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Ermäßigung, Mietabgeltung oder sonstige Art von Schadensersatz.
17. Der Vermieter haftet nicht für Diebstahl oder Schäden am Eigentum des Mieters. Der Vermieter haftet nicht für Störungen, die durch Dritte verursacht werden.
18. Die Anmietung mehrerer Räumlichkeiten als Gruppe ist nur möglich, wenn bei der Buchung die Art oder Struktur der Gruppe angegeben wird. Das Versäumnis einer solchen Meldung kann zur Auflösung des Mietvertrages führen.
19. Wenn die vom Mieter angemieteten Räumlichkeiten unerwartet nicht zur Verfügung stehen, muss der Vermieter dem Mieter eine ähnliche Unterkunft zur Verfügung stellen. Dies unterliegt der Beurteilung durch den Vermieter. In diesem Fall hat der Mieter keinen Anspruch auf Entschädigung oder Ermäßigung.

Vertragsaufhebung
20. Der Vermieter ist berechtigt, die Buchung als nichtig zu betrachten, ohne dass eine Inverzugsetzung oder ein Eingreifen eines Richters erforderlich ist, wenn a. der Mietbetrag bei Beginn des Mietzeitraums nicht vollständig bezahlt ist oder b. eine der in den Artikeln 4 bis 15 beschriebenen Verpflichtungen nicht erfüllt ist.

Schadensversicherung
21. Jeder Mieter ist verpflichtet, zum Zeitpunkt der Buchung eine Schadensversicherung abzuschließen. Diese Versicherung sichert den Mieter für verursachte Schäden bis zu 2500 € ab. Im Falle eines Schadens muss der Gast nach dem Aufenthalt ein Antragsformular ausfüllen.

Zahlungsbedingungen
1. Die (An)Zahlung muss innerhalb von 10 Tagen nach dem Buchungsdatum bei der Ferienanlage ’t Schuttenbelt eingegangen sein. Der verbleibende Betrag muss 6 Wochen vor dem Anreisetag bei der Ferienanlage 't Schuttenbelt eingegangen sein.
2. Bei einer Buchung 6 Wochen oder weniger vor der Anreise muss der Gesamtbetrag 10 Tage nach dem Buchungsdatum bei der Ferienanlage 't Schuttenbelt eingegangen sein.
3. Bei Buchungen innerhalb von 10 Tagen vor der Anreise muss der Gesamtbetrag beim Check-in an der Rezeption des Parks bezahlt werden.

Stornobedingungen
Sollte der Mieter den vereinbarten Mietvertrag aus irgendeinem Grund stornieren und von der Rücktrittsversicherung ausdrücklich keinen Gebrauch machen, ist er verpflichtet, dem Vermieter eine Entschädigung zu zahlen. Diese Entschädigung beträgt: - Bei einer Stornierung von mehr als drei Monaten vor dem Anreisedatum: 25 % des vereinbarten Preises; - Bei einer Stornierung innerhalb von drei Monaten vor dem Anreisedatum: 50 % des vereinbarten Preises; - Bei einer Stornierung innerhalb eines Monats vor dem Anreisedatum: 90 % des vereinbarten Preises; - Bei einer Stornierung innerhalb von einer Woche vor dem Anreisedatum 100 % des vereinbarten Preises. Die Entschädigung wird nach Abzug der Buchungskosten und der Rücktrittsversicherung anteilig zurückerstattet, wenn die Unterkunft für denselben Zeitraum oder einen Teil desselben Zeitraums von einem Dritten auf Empfehlung des Mieters und mit schriftlicher Zustimmung der Ferienanlage 't Schuttenbelt gebucht und bezahlt wird.